
Leitlinien für das gemeinsame Leben und gemeinsame Arbeiten |
Verhalten auf dem Schulgelände |
Anti-Mobbing-Vereinbarung |
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Wir am Rhein-Sieg-Gymnasium - Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Hausmeister, Sekretärinnen und Kioskbetreiberin – verstehen uns als Gemeinschaft. Ein wesentliches Ziel an unserer Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zu einer aktiven, gestaltenden und kritisch hinterfragenden Beteiligung am demokratischen Leben in unserer Gesellschaft zu befähigen. Dies wollen wir auch dadurch erreichen, dass Lehrerinnen und Lehrer sowie ältere Schülerinnen und Schüler ihre Vorbildfunktion wahrnehmen und so die familiäre Erziehung unterstützen. Gemeinsame Leitlinien sollen uns stets aufs Neue fordern und uns dabei helfen, unseren Umgang miteinander, unseren Leistungsgedanken und unser Engagement in der (Schul)Gesellschaft zu gestalten. Wir alle sind aufgerufen, diese gemeinsamen Leitlinien fortlaufend zu überprüfen und immer weiter zu verbessern.
Wir wollen uns mit Respekt begegnen und uns in der Schule und außerhalb so akzeptieren, wie wir sind. Dazu gehört:
Wir wollen eine Leistungsgemeinschaft sein, die sich auf Vertrauen gründet. Dazu gehören
Wir leben nicht im Elfenbeinturm und sind bereit, Verantwortung für das eigene Handeln, Denken und Reden zu übernehmen. Wir wollen
1. Unterrichtsbeginn: Vor 7:50 Uhr dürfen sich Schülerinnen und Schüler nur auf den Schulhöfen und in der Pausenhalle aufhalten, weil es im Gebäude noch keine Aufsicht gibt; das gilt auch vor Klassenarbeiten und Klausuren. Der Seiteneingang vom Oberstufenschulhof ins Gebäude ist Lehrerinnen und Lehrern vorbehalten; dies gilt auch für das von dort aus zu erreichende Treppenhaus.
2. Die Klassenräume bzw. Fachräume werden zu Beginn der Unterrichtsstunde vom Fachlehrer bzw. der Fachlehrerin aufgeschlossen.
3. Wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrperson erschienen ist, informiert die Klassensprecherin / der Klassensprecher das Sekretariat. Die übrigen Schülerinnen und Schüler bleiben vor dem bzw. im Raum, bis entschieden ist, wie die Unterrichtsstunde gestaltet wird. Kann aus organisatorischen Gründen kein Unterricht stattfinden, verhalten sich die Schülerinnen und Schüler ruhig (in der Regel im Glaskasten), um andere Lerngruppen nicht zu stören.
4. Während des Unterrichts wird nicht gegessen oder Kaugummi gekaut; Mützen werden abgenommen. Nach Rücksprache mit den unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern kann Wasser getrunken werden. Der Gang zur Toilette soll grundsätzlich in den Pausen erfolgen.
5. Nach der Unterrichtsstunde bzw. dem Unterrichtsblock wird die im Raum übliche Sitzordnung wiederhergestellt und die Tafel gewischt. Lehrerinnen und Lehrer verlassen als Letzte den Raum und schließen die Tür. Am Ende der letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt. Der Ordnungsdienst wischt die Tafel und fegt den Boden.
6. Pausen: Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-9 dürfen während der Unterrichtszeit, also auch während der großen Pausen, das Schulgelände nicht verlassen (Aufsichtspflicht der Schule). Während der Mittagspause kann das Schulgelände nur dann verlassen werden, wenn eine schriftliche Genehmigung der Eltern vorliegt.
7. In der großen Pause zwischen der 3. und 4. Stunde ist der Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler im Gebäude (Klassenräume, Flure, Treppenhäuser) nicht erlaubt; ausgenommen sind Pausenhalle, Glaskasten und Studierzimmer (vgl. gesonderte Nutzungsbestimmungen). Dasselbe gilt für die Mittagspause: Schülerinnen und Schüler, die in der 6. Stunde keinen Unterricht haben, können sich nur in den genannten Räumen aufhalten, damit Lerngruppen, die Unterricht haben, nicht gestört werden. Die Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z.B. Sekretärinnen, Hausmeister, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Übermittagbetreuung) müssen befolgt werden.
8. Auch während der Wechselpausen nach der 1. und 5. Stunde müssen sich die Schülerinnen und Schüler auf den Gängen und vor den Klassenräumen ruhig verhalten, damit andere Lerngruppen (die z.B. eine Klassenarbeit oder eine Klausur schreiben) nicht gestört werden.
9. Die Schulhöfe werden von allen Schülerinnen und Schüler gemeinschaftlich genutzt. Jeder achtet darauf, andere nicht zu stören oder zu verletzen. Deshalb sind Schneeballschlachten im Winter verboten, und es ist während der gesamten Unterrichtszeit nicht erlaubt, auf den Gängen oder in der Pausenhalle Fußball zu spielen.
10. Jede und jeder Einzelne ist verantwortlich für die allgemeine Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude (Klassenräume, Glaskasten, Flure, Pausenhalle) und auf den Schulhöfen; das gilt ganz besonders auch für die Toiletten. Es versteht sich von selbst, dass Müll ausschließlich in die Mülleimer geworfen wird und dass die Toiletten sauber hinterlassen werden, denn verwahrloste Schulräume fördern nicht den respektvollen Umgang miteinander.
11. Alle schuleigenen Computer und Laptops müssen in angemessener Weise bedient werden. Es dürfen keine Veränderungen an der Soft- oder Hardware sowie allen Einstellungen vorgenommen werden, um eine zeitaufwändige Fehlersuche und unnötige Wartungsarbeiten zu vermeiden. Die Nutzung dieser Geräte ist wie die des Internets nur für schulische Zwecke erlaubt.
12. Ein Aufenthalt in der Aula ist nur unter Aufsicht eines verantwortlichen Lehrers bzw. einer Lehrerin erlaubt. Er oder sie kann die Aula nur nach Rücksprache mit dem Sekretariat (Reservierung) und den Hausmeistern bzw. dem Team vom Literaturkurs (Bühnentechnik) nutzen. Speisen und Getränke dürfen unter keinen Umständen in die Aula mitgenommen werden. Wir als Schule sind der Stadt gegenüber für die Sauberkeit und Unversehrtheit der Einrichtung verantwortlich und müssen für Schäden haften.
13. Für die Benutzung der Turnhallen, des Studierzimmers und der Mensa gelten gesonderte Bestimmungen.
14. Die Inbetriebnahme und die Nutzung von Handys und anderen Geräten der Unterhaltungselektronik (MP3-Player usw.) sind während der gesamten Unterrichtszeit in unserem Schulgebäude und auf unserem Schulgelände verboten. Diese Geräte müssen strikt unter Verschluss gehalten werden (z.B. in der Schultasche). Diese Regelung gilt nur für Schülerinnen und Schüler.
15. Gefährliche Gegenstände wie Messer o.ä. dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
16. Das RSG ist eine rauchfreie Schule, d.h. auf dem Schulgelände ist das Rauchen während der gesamten Unterrichtszeit verboten; über Ausnahmen, z.B. bei schulischen Abendveranstaltungen, entscheidet die Schulleitung. Selbstverständlich sind auch Besitz und Konsum von Alkohol und anderen Drogen untersagt.
17. Fahrräder dürfen nur im Fahrradkäfig abgestellt werden. Er wird von den Klassen der Jahrgangsstufe 9 betreut (Auf- und Abschließen vor, während und nach der Unterrichtszeit). Der Fahrradständer auf dem Oberstufenschulhof ist dem Kollegium vorbehalten. Autos dürfen auf dem gesamten Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht geparkt werden. Flucht- und Rettungswege müssen frei gehalten werden.
18. Fundsachen werden im Hausmeisterbüro abgegeben; verlorene Gegenstände können dort abgeholt werden.
19. Bei Alarm regeln gesonderte Bestimmungen das Verhalten auf dem Schulgelände.
20. Unfälle werden sofort dem Sekretariat gemeldet, dieses benachrichtigt den Sanitätsdienst. Wer sich während der Schulzeit verletzt hat, meldet sich im Sekretariat, dort wird Hilfe organisiert. Bei Krankmeldungen wird gemäß den Vereinbarungen der jeweiligen Jahrgangsstufen verfahren. Kurzzeitig darf eine Schülerin oder ein Schüler sich nach Meldung im Sekretariat im Krankenzimmer erholen.
21. Kinder und Jugendliche, die nicht Schülerin oder Schüler am RSG sind, dürfen das Schulgelände nur mit besonderer Genehmigung durch die Schulleitung betreten. Wer ausnahmsweise einmal eine Freundin oder einen Freund in die Schule mitbringen möchte, muss dafür die Genehmigung einholen.
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