Anmeldeverfahren am Rhein-Sieg-Gymnasium für die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler der jetzigen 4. Grundschulklassen zum Schuljahr 2012/2013
Liebe Eltern, wir möchten Sie hiermit auf einige Punkte hinweisen, die Sie für das Anmelde- und Aufnahmeverfahren unbedingt beachten sollten.
- Nach § 11 Abs. 4 des Neuen Schulgesetzes melden Sie Ihre Tochter/Ihren Sohn für die Schule der von Ihnen gewünschten Schulform an. Sollten Sie sich für das Rhein-Sieg-Gymnasium entscheiden, nehmen wir in unserem Sekretariat Ihre Anmeldung in der Zeit vom 13.02. bis 02.03.2012 jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr entgegen.;
Bitte beachten Sie, dass an den Karnevalstagen (16.- 21.2.2012) keine Anmeldungen entgegen genommen werden!
- Bei der Anmeldung sind
a) das letzte Halbjahreszeugnis (in Kopie)
b) die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
c) ein Passbild und
d) ein von der Grundschule ausgefüllter Anmeldeschein vorzulegen.
- Bei der Anmeldung erhalten Sie von unserem Sekretariat gleichzeitig einen Gesprächstermin am Nachmittag. Der Zeitpunkt dieses Termins hat keinerlei Bedeutung für die Aufnahmeentscheidung.
- Das persönliche Beratungsgespräch (siehe 3) mit Ihnen und Ihrem Kind ist Grundvoraussetzung für die Aufnahmeentscheidung. Bitte bringen Sie deshalb, Ihre Tochter/Ihren Sohn zu diesem Gespräch unbedingt mit.
- Laut § 11 des Neuen Schulgesetzes melden Sie Ihre Tochter/Ihren Sohn unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses an. Das Halbjahreszeugnis enthält eine Empfehlung, in der die Schulform benannt ist, für die Ihr Kind nach Auffassung der Grundschule geeignet ist (sowie gegebenenfalls eine weitere Schulform, für die ihr Kind mit Einschränkung geeignet ist).
- Nach § 46, Abs.1 des Neuen Schulgesetzes NRW trifft die Schulleitung die Aufnahmeentscheidung, innerhalb des vom Schulträger der Stadt Sankt Augustin festgelegten allgemeinen Rahmens, hinsichtlich der Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang (Zügigkeit).
- Da unser Gymnasium, wie auch in den vergangenen Jahren, voraussichtlich mehr Anmeldungen erhalten wird als es Aufnahmekapazitäten hat, bitten wir um Verständnis dafür, dass die Schulleitung im Rahmen des Aufnahmegesprächs (siehe 4.) zunächst keine endgültige Aufnahmeentscheidung treffen kann. Jedoch sind wir bemüht, den Erziehungsberechtigten möglichst bald nach Beendigung der Anmeldefrist (siehe 1.) unsere Entscheidung schriftlich mitzuteilen.
Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen und Ihrem Kind.
gez. Franz,
Schulleiter